- Kosten
- I. Betriebswirtschaftslehre:1. Begriff: Bewerteter Verzehr von wirtschaftlichen Gütern materieller und immaterieller Art zur Erstellung und zum Absatz von Sach- und/oder Dienstleistungen sowie zur Schaffung und Aufrechterhaltung der dafür notwendigen Teilkapazitäten. K. werden üblicherweise aus dem Aufwand hergeleitet (⇡ Abgrenzung).- 2. Begriffsausprägungen: (1) ⇡ Wertmäßiger Kostenbegriff, (2) ⇡ pagatorischer Kostenbegriff und (3) ⇡ entscheidungsorientierter Kostenbegriff.- 3. Ermittlung: Aus den ⇡ Aufwendungen der Finanzbuchhaltung (1) durch Ausscheiden der neutralen Aufwendungen, (2) durch Einfügung der nicht als Aufwand verbuchten ⇡ Zusatzkosten (z.B. kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital) und (3) durch Umformung kalkulatorisch ungeeigneten Aufwandes in ⇡ kalkulatorische Kosten (kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen auf Fremdkapital, kalkulatorische Wagnisse).- Vgl. auch ⇡ Kostenrechnung, ⇡ Abbaufähigkeit von Kosten.II. Volkswirtschaftslehre:Bewerteter Güterverzehr in der Produktion. Zu diesem Zweck muss dieser addierbar gemacht werden. Dies geschieht meist dadurch, dass die Gütereinheiten (Faktoren) in Geldeinheiten ausgedrückt werden. Grundsätzlich könnte man jedoch auch ein Numéraire-Gut als Werteinheit definieren (relativer ⇡ Preis). Beim Bewertungsprozess kann man auf Marktpreise oder auf Wertgrößen im Sinn entgangener Nutzen (⇡ Opportunitätskosten, Alternativkosten oder K. im volkswirtschaftlichen Sinn) zurückgreifen, Letzteres v.a. dann, wenn Marktpreise fehlen oder ⇡ externe Effekte auftreten. Literatursuche zu "Kosten" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.